Höhlenschutz

Die Anziehungskraft, die Höhlen auf viele Menschen ausüben, bergen mancherlei Gefahren in sich. Gefahren für den unerfahrenen Höhlengänger, aber auch Gefahren für die Höhle.
Unwissen, Unerfahrenheit und Unachtsamkeit sind die Hauptursachen für Schäden, die der Mensch in Höhlen anrichtet. Jede Höhle ist eine einzigartige, nicht wieder herstellbare Naturerscheinung.

Die Zeit in der Höhlen mutwillig zerstört und ausgebeutet wurden liegen großteils in der Vergangenheit, als Tropfsteine Paläste schmückten und prachtvolle Höhlen als Tanzsaal,
Mine oder Behausung herhalten mussten.
Wenn Heute Höhlenwände beschmiert werden, Müll im Inneren zurückgelassen wird oder Tropfsteine abgebrochen werden, dann aus Dummheit oder Unachtsamkeit.

Eine Tüte lässt sich in einer 10 Meter langen Kleinhöhle problemlos mit zurückgelassenem Müll füllen.

 Das ein Stalaktit im Durchschnitt 100 Jahre braucht um einen Zentimeter zu wachsen, das durch die starke Durchlässigkeit von verkarstetem Gestein, in welchem Höhlen oft vorkommen, Schadstoffe aus Müll schnell und ungefiltert ins Grundwasser gelangen und das sich der Ruß von Fackeln dauerhaft auf Höhlenwänden absetzt ist nicht jedem bewusst.

Der Mensch beeinflusst eine Höhle, sobald er sie betritt, und in ihr atmet. Wie weit man selbst beim Schutz einer Höhle gehen möchte, ob man sie erst gar nicht betritt oder sich achtsam und mit Respekt darin aufhält ist bis zu einem gewissen Grad jedem selbst überlassen. Der gesetzliche Höhlenschutz ist in Deutschland in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Schmierereien an einer Höhlenwand

Höhlenschutz ist Artenschutz. Zahlreiche Tier- und Insektenarten leben zeitweise oder dauerhaft in Höhlen. In Deutschland gilt zum Schutz winterschlafender Fledermäuse ein Betretungsverbot für Höhlen von Oktober bis April. Der Rückgang der Fledermausbestände bringt zahlreiche Arten bereits in die Gefahr des Aussterbens. Lebewesen, die sich an die harten Bedingungen in Höhlen angepasst haben, ihre Pigmentierung oder ihre Sehkraft verloren und andere Fertigkeiten ausgebildet haben sind besonders schützenswert.

Deutlich sichtbarer Rückgang einer
Fledermausart ( Quelle: agf-bw.de )

Nähere Infos: https://agf-bw.de/50_fledermaeuse_in_bw/50_index.html

So verhält man sich in einer Höhle:

-Über eventuelle Naturschutzbereiche informieren und die dort geltenden Regelungen beachten. Ggf eine Genehmigung ausstellen lassen ( Die schützenswerten Tiere, Insekten und Pflanzen machen bei Genehmigungen natürlich eine Ausnahme und fühlen sich weniger gestört als sonst .. 😉 ).

– Ist die Höhle verschlossen, hat das einen guten Grund. Ansprechpartner sind meist einfach über das Internet oder die örtlichen Gemeinden zu ermittlen, auf keinen Fall eigenmächtig Zutritt verschaffen.

– Was man in die Höhle mit hinein nimmt, bringt man auch wieder mit hinaus.

– Was bereits in der Höhle ist bleibt auch dort, abgesehen von Müll oder Höhlengängern in Not 😉

– Tiere und Insekten nicht stören oder töten ( Man ist bei Ihnen nur zu Gast ).

– Aktiv wachsende (glänzende) Tropfsteine und Versinterungen nicht mit bloßer Hand berühren.

– Keine Erde, Schmutz, Verunreinigungen in besonders schützenswerte Höhlenbereiche einbringen ( etwa durch lehmige Kleidung ).

– Für Beleuchtung keine Fackeln oder Karbidlampen verwenden.

– Wenn ihr den Förster des entsprechenden Gebiets, in welchem die Höhle liegt, persönlich kennt, oder ‚im Namen der Forschung‘ unterwegs seid, gelten offensichtlich keine dieser Regeln und ihr könnt machen was ihr wollt 😀

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